Die WEG-Verwaltung kümmert sich um alle kaufmännischen, technischen und rechtlichen Belange einer Eigentümergemeinschaft – von der Hausgeldabrechnung über die Organisation der Eigentümerversammlung bis hin zur Koordination von Reparaturen.
Die Kosten richten sich nach Größe und Zustand des Objekts sowie dem Leistungsumfang. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles und unverbindliches Angebot.
Zunächst wird der bestehende Verwaltervertrag geprüft und die Kündigung fristgerecht ausgesprochen. Anschließend übernehmen wir die komplette Übergabe – inklusive aller Unterlagen, Konten und laufenden Vorgänge.
Was ist eine Instandhaltungsrücklage?
Die Instandhaltungsrücklage ist ein gemeinsamer Spartopf der Eigentümergemeinschaft für größere Reparaturen und Sanierungen – z. B. Dach, Fassade oder Aufzug. Wir verwalten die Rücklage transparent und planen vorausschauend.
Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum?
Das Sondereigentum ist die individuelle Wohnung des Eigentümers. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alles, was allen gehört – Treppenhaus, Dach, Fassade, Keller. Die WEG-Verwaltung ist ausschließlich für das Gemeinschaftseigentum zuständig.
Mindestens einmal jährlich. Wir übernehmen die Einladung, Tagesordnung, Durchführung und Protokollierung – alles fristgerecht und rechtssicher nach WEG-Gesetz.
Welche Rechte habe ich als Eigentümer?
Sie haben das Recht auf transparente Verwaltung, regelmäßige Berichte und Einsicht in alle relevanten Unterlagen. Über die Eigentümerversammlung wirken Sie aktiv an Entscheidungen der Gemeinschaft mit.
Wie erreiche ich meinen Verwalter?
Über unser digitales Kundenportal sind Sie jederzeit mit uns in Kontakt – für Dokumente, Schadensmeldungen oder direkte Nachrichten. Persönlich sind wir während unserer Bürozeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag jedes Eigentümers zur Gemeinschaftskasse. Es deckt laufende Betriebskosten sowie die Instandhaltungsrücklage. Die Höhe ergibt sich aus dem jährlichen Wirtschaftsplan.
Wer entscheidet in einer WEG?
Grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft – durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung. Der Verwalter setzt diese Beschlüsse um und handelt im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Befugnisse.